Es reicht nur 5 Fragen zu beantworten, um die geschätzten Pflegekosten zu erfahren.

1. Welche Sprachgruppe der Betreuerin / des Betreuers wünschen Sie sich?

Sprachgruppe A1

Die Betreuerin / Der Betreuer kann einfache, alltägliche Wendungen und Sätze verstehen und sinnvoll anwenden. Wie z.B.: Ich helfe Ihnen beim Aufstehen, Ich mache das Fenster zu, Möchten Sie etwas zum Essen?

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Sprachgruppe A2

Die Betreuerin / Der Betreuer verfügt über einen größeren Wortschatz, kann sich zu den typischen Themen, wie: Informationen zur Person, Familie, Einkaufen oder näherer Umgebung äußern und ein einfaches Gespräch über alltägliche Themen führen.

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Sprachgruppe B1

Ihre Betreuerin / Ihr Betreuer kann sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen und direkten Austausch von Informationen über vertraute und geläufige Dinge geht.

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Sprachgruppe B2

Die Sprache Ihrer Betreuerin / Ihres Betreuers reicht vollkommen aus, um sich vollständig verständigen zu können.

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2. Wer wird betreut?

Eine Person

Es hardelt sich um eine Person.

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Zwei Personen.

Es handelt sich um zwei Personen.

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Ein 2 Personen-Haushalt

Ein 2 Personen-Haushalt, wobei die andere Person nicht betreut werden muss.

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3. Braucht die pflegebedürftige Person Hilfe beim Aufstehen und Hinsetzen?

Nein

Sie/Er ist selbständig.

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Nicht erforderlich

Ihr/Ihm sollte man nur die Hand reichen.

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Ja

Sie/Er braucht große Unterstützung.

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4. Gibt es Nachteinsätze?

Nein

Grundsätzlich: Nein.

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Ab und zu, z.B.

Ab und zu, z.B.: zwei Mal in der Woche.

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Ja

Ja, sie/er benötigt mindestens zweimal in der Nacht Hilfe (z.B.: Unterstützung zum Toilettengang)

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5. Soll die Betreuerin/der Betreuer den Führerschein haben?

Nein

Grundsätzlich: Nein.

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Ja

Ja, sie/er benötigt mindestens zweimal in der Nacht Hilfe (z.B.: Unterstützung zum Toilettengang)

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Um eine individuelle Berechnung zu erhalten, füllen Sie bitte das folgende Formular aus. Alle Informationen werden Ihnen per E-Mail zugesandt.
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Haben Sie Fragen? (FAQs)

Wie lange muss ich auf die Betreuerin / den Betreuer warten?

Normalerweise dauert es ein paar Tage, bis die /der gewünschte Betreuerin / Betreuer nach Hause zu Ihren Eltern kommt. Sie entscheiden, ob die Betreuerin / der Betreuer Ihnen „gefällt“, d.h. ob sie / er die gestellten Kriterien erfüllt und die Betreuerin möchte aus ihrer Sicht die Pflegesituation vom Ort besser kennenlernen.

Welche Räumlichkeiten müssen der Betreuerin / dem Betreuer zur Verfügung gestellt werden?

Im Haushalt der zu pflegenden Person sollte ein abgeschlossenes (Schlaf-)Zimmer vorhanden sein, das ausschließlich der Einsatzkraft zur Verfügung steht.

Außerdem wird der Zugang zu einem Badezimmer, das auch zusammen mit anderen benutzt werden kann, benötigt.

Was passiert, wenn die Betreuungskraft Ihren Anforderungen nicht genügt?

Ein Fall, der zum Glück nicht häufig vorkommt, den es aber gibt: Natürlich versuchen wir zunächst einmal, zusammen mit Ihnen und der Kraft vor Ort die aufgetretenen Mängel zu beseitigen.

Sollte dies nicht gelingen, muss Pflege24 Deutschland recht schnell für einen Austausch der bei Ihnen tätigen Betreuerin / Betreuer sorgen. Es werden hierfür keine Zusatzkosten berechnet.